Bedingungen

Allgemeine Mietbedingungen
 
Begriffe 
Mieter: eine (natürliche) Person, die ein Ferienhaus mietet oder mieten möchte. Mitmieter: die Person die zusammen mit dem Mieter im Ferienhaus verbleibt. Verwalter: die Person die im Namen des Besitzers eines Ferienhauses Aufgaben in Bezug auf Verwaltung stellvertretend übernimmt. Besitzer: der rechtmäßige Besitzer eines Ferienhauses. 

Anwendbarkeit Allgemeine Bedingungen
Diese Allgemeine Bedingungen sind anwendbar auf allen Angeboten von, Übereinstimmungen mit, Lieferungen und Diensten von gastenverblijf Ot en Sien  Abweichende Bedingungen, Vereinbarungen oder Regelungen gelten nur wenn diese von gastenverblijf Ot en Sien bestätigt worden sind. 

Angebote, Preise und Tarife
Angebote von gastenverblijf Ot en Sien sind immer unverbindlich und finden statt vorbehaltlich zwischenzeitlicher Änderungen. Alle Erwähnungen auf der Website von gastenverblijf Ot en Sien und eventuelle anderen schriftlichen Äußerungen werden geachtet verläßlich erteilt zu sein und finden statt vorbehaltlich zwischenzeitlicher Anpassungen. gastenverblijf Ot en Sien ist nicht verbunden an offenbaren Fehlern und Auslassungen in ihrer Website und an eventuellen anderen Äußerungen. Der Mieter erklärt von der Umschreibung des Ferienhauses auf der Website von gastenverblijf Ot en Sien Kenntnis genommen zu haben und wünscht keine nähere Umschreibung davon Preise sind immer einschließlich Mehrwertsteuer. Besondere zusätzlichen Kosten sowie Reinigungskosten und örtliche Vergütungen von den Behörden (Kurtaxe) werden separat erwähnt. 

Reservierung
So bald wir einen Auftrag für eine Reservierung erhalten haben, vorzugsweise mittels der Website, telefonisch oder schriftlich oder erhalten Sie ein Vertrag/eine Rechnung Ihrer Reservierung in zweifacher Ausfertigung. Sie müssen ein Exemplar umgehend unterzeichnet an uns zurück schicken Eine Mail mit der Bestätigung, dass Sie damit einverstanden ist auch ausreichend. Erst nach Erhalt des unterzeichneten Vertrag/der unterzeichneten Rechnung (vom Mieter unterzeichnet) ist die Vereinbarung zustande gekommen. Gastenverblijf Ot en Sien hat zu jeder Zeit das Recht um eine Buchung ohne Angabe der Gründe zurück zu ziehen bevor die Vereinbarung zustande gekommen ist. Die Vertrag/Rechnungen und eventuelle anderen schriftlichen Dokumente umfassen alle relevanten Daten für den Aufenthalt im gebuchten Ferienhaus. Im Interesse einer guten Buchung und um Missverständnisse vor zu bleiben, verpflichtet der Mieter sich um nach Erhalt der Vertrag/Rechnungen und eventuelle anderen schriftlichen Dokumente die Richtigkeit und Vollständigkeit der gebuchten Daten zu kontrollieren und eventuelle Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Vertrag/der Rechnung und oder anderen Dokumente an gastenverblijf Ot en Sien zu melden. Wenn so eine Meldung innerhalb der Frist ausbleibt, dann hat der Mieter nicht das Recht um sich auf die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit des Vertrag/der Rechnung und oder anderen Dokumente zu berufen. 

Zahlung und weitere Abwicklung
Innerhalb von 7 Tagen muß eine Vorauszahlung von 50% des gesamten Mietbetrags plus die Reservierungskosten plus die eventuelle Rücktrittskostenversicherung stattfinden. Das zweite Teil des Mietbetrags muß spätestens 3 Wochen bevor Anfang der Mietperiode bezahlt worden. Ausnahmen, also andere Fristzahlungen können schriftlich vereinbart werden. Bei Buchungen (Periode zwischen Buchung und Anfang Mietperiode ist kürzer als 4 Wochen) muß der Gesamtbetrag auf einmal bezahlt werden, entweder mittels telefonischer Überweisung oder mittels Barzahlung.
 
Zahlung kann pro Giroüberweisung, pro Bank oder bar gezahlt werden. Bei Zahlung pro Giroüberweisung oder Bank gilt als Zahlungsdatum der Tag worauf der Mietbetrag auf dem Konto von gastenverblijf Ot en Sien gutgeschrieben worden ist.

Haftung
Der Mieter ist haftbar für allen Schaden am Ferienobjekt, am Inventar und/oder am Mobiliar, der während der Mietperiode entsteht, verursacht von ihm oder von seinem Mitmieter. Es wird repariert und am Mieter in Rechnung gestellt. Fehler oder Irrtümer im Vermietprogramm von gastenverblijf Ot en Sien können gastenverblijf Ot en Sien nicht binden. 

Aufenthalt
Bei Ankunft kann das Ferienobjekt im Allgemeinen nach 15.00 Uhr bezogen werden. In den meisten Fällen muß es bevor 10.00 Uhr wieder verlassen werden. Abweichungen werden in der Buchungsbestätigung erwähnt. Das Ferienobjekt darf nicht von mehr Personen bewohnt werden als schriftlich vereinbart wurde. Wenn es sich heraus stellt daß es mehr Bewohner gibt als vereinbart wurde, dann hat der Besitzer oder Verwalter das Recht Ihnen den Zugang zum Ferienhaus zu verweigern, oder Euro 10,00 pro zusätzliche Person pro Tag in Rechnung zu stellen. Haustiere darf man ohne schriftliche Genehmigung nicht mitbringen. Wenn wir ein Haustier ohne Genehmigung konstatieren, dann hat der Besitzer oder Verwalter das Recht Ihnen den Zugang zum Ferienhaus zu verweigern. Wäsche sowie Betttücher, Kissenbezüge, Geschirrtücher und Handtücher muß man selbst mitbringen Sofern nicht anders vereinbart.

Auf dem Abreisetag muß das Ferienobjekt sauber gemacht werden. Das beinhaltet folgendes: Alles sauber abwaschen, Müllbeutel im Müllcontainer, Mülleimer versehen mit sauberen Plastikbeutel, Decken oder Deckbetten zusammenfalten und am Fußende stellen, Kühlschrank leer und sauber, alle Esswaren entfernen. Boden ausfegen. 

Beschwerden
Wenn Sie begründete Beschwerden Ihres Ferienhauses haben, dann müssen Sie Kontakt mit dem Besitzer/Verwalter aufnehmen.
 
Schlußbestimmung
Auf diesen Bedingungen ist nur niederländisches Recht anwendbar. Alle Konflikte die aus dem Vertrag/aus der Rechnung und aus anderen schriftlichen Dokumenten hervorgehen, werden in erster Instanz von einem kompetenten Richter in den Niederlanden geschlichtet. Keine der Parteien kann ihre Rechte und Verpflichtungen an einem Dritten übertragen es sei daß etwas anderes vereinbart wurde. Wenn eine Bestimmung im Vertrag/in der Rechnung/in anderen schriftlichen Bestimmungen oder in diesen Bedingungen nichtig sein sollte, dann bleiben die übrigen Bedingungen existieren und wird der nichtige Artikel geachtet konvertiert und in Übereinstimmung mit den offenbaren Absichten der Parteien gebracht zu sein.